EU-Gewährleistungs-Label 2026: Pflicht ab 27. September für alle Online-Shops

25. August 2026 · 9 Min. Lesezeit · Fachbeitrag

Ab dem 27. September 2026 gilt eine neue Pflicht für alle B2C-Online-Shops in Deutschland und der EU: Das EU-Gewährleistungs- und Garantie-Label muss auf jeder Produktseite sichtbar sein. Wer es vergisst oder falsch umsetzt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder – genau wie beim Widerrufsbutton. Dieser Artikel erklärt alles Wichtige: Was das Label ist, wer betroffen ist, wie es technisch umgesetzt wird und warum es für Shops mit großem Sortiment zur echten Herausforderung wird.

Was ist das EU-Gewährleistungs-Label – und woher kommt es?

Bisher war es erlaubt, den Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung irgendwo in den AGB zu verstecken. Das reichte. Ab dem 27. September 2026 reicht es nicht mehr. Die EU verpflichtet alle Händler zu einem standardisierten, grafischen Label – direkt und gut sichtbar auf der Produktseite.

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825 – die sogenannte EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“). Die genaue Gestaltung der Labels wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 verbindlich festgelegt. Diese ist seit dem 2. Oktober 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab dem 27. September 2026 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat – ohne nationale Umsetzung nötig.

Das Ziel: Verbraucher sollen in ganz Europa auf einen Blick erkennen, welche Rechte sie beim Kauf haben – unabhängig davon, in welchem Land oder bei welchem Händler sie einkaufen.

Zwei Labels – zwei verschiedene Situationen

Es gibt genau zwei neue Labels. Wichtig: Sie werden oft verwechselt, sind aber grundverschieden.

Label 1: Das Gewährleistungs-Label (immer Pflicht)

Dieses Label informiert über die gesetzliche 2-jährige Gewährleistungspflicht – also das Recht des Käufers auf Reparatur oder Umtausch bei Produktmängeln. Es gilt EU-weit einheitlich und ist für nahezu alle physischen Produkte im B2C-Handel verpflichtend.

Beispiel: Ein WooCommerce-Shop verkauft Küchenmesser. Kein Hersteller gibt eine freiwillige Garantie. Trotzdem muss das Gewährleistungs-Label auf jeder Produktseite erscheinen – es zeigt dem Kunden: „Du hast 2 Jahre gesetzliches Recht auf Nachbesserung.“

Label 2: Das Garantie-Label „GARAN“ (nur bei Herstellergarantie über 2 Jahre)

Dieses Label ist nur dann Pflicht, wenn ein Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als 24 Monaten gewährt – zum Beispiel 5 Jahre Garantie auf eine Waschmaschine von Miele oder 3 Jahre auf einen Laptop von Lenovo.

Beispiel: Ein Magento 2 Shop verkauft Haushaltsgeräte. Samsung gibt 3 Jahre Garantie auf die Waschmaschine – also mehr als 2 Jahre. Dann muss zusätzlich zum Gewährleistungs-Label auch das GARAN-Label auf der Produktseite erscheinen, mit: Marke (Samsung), Modellbezeichnung, Garantiedauer (3) und einem QR-Code der auf die Garantiebedingungen verlinkt.

Nicht betroffen von der GARAN-Pflicht: Geld-zurück-Versprechen, Zufriedenheitsgarantien oder Serviceversprechen – diese sind keine Haltbarkeitsgarantien im rechtlichen Sinne.

Die genauen Design-Vorgaben: Was erlaubt ist und was nicht

Das ist der Punkt der viele Händler und Entwickler überrascht: Händler haben null Gestaltungsfreiheit. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 schreibt bis ins kleinste Detail vor, wie die Labels aussehen müssen.

Gewährleistungs-Label: Design-Pflichten

  • Farben (verbindlich): Blau Pantone Reflex Blue C (HEX #003399), Gelb Pantone Yellow C (HEX #FFED00), Schwarz (HEX #000000), Weiß (HEX #FFFFFF)
  • Schriftart: Inter (Regular, SemiBold, ExtraBold) – kein anderer Font erlaubt
  • Größe Online-Shop: Keine fixe Mindestgröße vorgeschrieben – muss aber gut sichtbar und deutlich erkennbar sein, auch auf Mobile
  • Sprache: Deutsch für deutsche Shops – die Verordnung stellt Sprachversionen für alle EU-Sprachen bereit
  • Farbe vs. Schwarz-Weiß: Im Online-Shop muss das Label farbig dargestellt werden – Schwarz-Weiß ist nur für Offline-Verkäufe erlaubt

Garantie-Label „GARAN“: Zusätzliche Design-Pflichten

  • Pflichtangaben individuell pro Produkt: Markenname (Brand/Trademark), Modellbezeichnung (Model identifier), Garantiedauer in Jahren (ersetzt „XX“ im Template)
  • QR-Code: Verpflichtend – muss auf eine Seite mit vollständigen Garantiebedingungen führen
  • Mindestgröße offline: 95 × 100 mm bei Schriftgröße 7pt für mehrsprachige Angaben, 9pt für Marke/Modell, 80pt für die Jahreszahl
  • Schriftart: Inter (auch für die editierbaren Felder Marke, Modell, Jahre)

Die offiziellen Label-Vorlagen sind über das EUR-Lex-Portal in Anhang I und Anhang II der Verordnung abrufbar. Die EU stellt keine fertigen, druckfähigen Dateien zum Download bereit – die Grafiken müssen nach den Vorgaben selbst erzeugt werden.

Wo genau muss das Label erscheinen?

Die Verordnung schreibt vor, dass das Label gut sichtbar und prominent platziert sein muss – und damit in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Produkt steht. Nicht irgendwo im Footer oder auf einer separaten Infoseite.

In der Praxis bedeutet das für Online-Shops:

  • Produktdetailseite: Das Gewährleistungs-Label muss auf jeder Produktseite direkt sichtbar sein – idealerweise unter dem Preis oder im Bereich der Produktinformationen
  • Vor Bestellabschluss: Das Label muss vor dem Klick auf „Kaufen“ wahrnehmbar sein – nicht erst auf der Bestellbestätigungsseite
  • Nach dem Kauf: Das Label muss dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden – in der Praxis per E-Mail zusammen mit der Bestellbestätigung und den AGB
  • Mobiloptimierung: Das Label muss auf Smartphones, Tablets und Desktop-Geräten gleichermaßen deutlich erkennbar sein

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Betroffen sind alle Unternehmer die:

  • Waren (physische Produkte) an Verbraucher (B2C) verkaufen
  • Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen – also Websites, Apps, Marktplätze
  • in der EU tätig sind – auch Händler mit Sitz außerhalb der EU wenn sie EU-Verbrauchern verkaufen

Nicht betroffen: Reine B2B-Händler, Anbieter digitaler Inhalte oder Dienstleistungen (nur Waren!), Händler die ausschließlich Produkte verkaufen für die kein gesetzliches Widerrufsrecht und keine Gewährleistung gilt (sehr seltene Ausnahme).

Wichtig für Marktplatz-Händler: Wer auf Amazon, eBay oder Etsy verkauft, ist ebenfalls verpflichtet – entscheidend ist nicht die Plattform, sondern wer den Kaufvertrag mit dem Verbraucher schließt. Händler müssen Marktplatzbetreiber zur Umsetzung vertraglich verpflichten.

Die technische Herausforderung: Warum es komplexer ist als der Widerrufsbutton

Beim Widerrufsbutton reichte ein Button im Footer für den gesamten Shop. Beim EU-Label ist es komplexer – besonders das Garantie-Label:

  • Produktdaten müssen gepflegt werden: Für das GARAN-Label braucht jedes Produkt individuelle Daten: Markenname, Modellbezeichnung, Garantiedauer in Jahren
  • Shops mit großem Sortiment: Bei hunderten oder tausenden Produkten ist manuelle Pflege unmöglich – die Daten müssen aus dem ERP- oder PIM-System automatisch importiert werden
  • Template-Anpassung: Das Shop-Frontend (Magento 2 Theme, WooCommerce Template, Shopware Storefront) muss so angepasst werden, dass Labels dynamisch je Produkt ausgespielt werden
  • QR-Code-Verwaltung: Für das GARAN-Label braucht jedes Produkt eine eigene digitale Garantieseite, auf die der QR-Code verweist
  • E-Mail-Integration: Die Labels müssen auch in Bestellbestätigungs-E-Mails integriert werden
  • Keine Übergangsregelung: Lagerware ohne korrekte Kennzeichnung kann ab dem 27. September 2026 zu Unterlassungsansprüchen führen

Umsetzung je nach Shopsystem

WooCommerce / WordPress

Für WooCommerce werden Plugin-Anbieter wie Germanized und German Market Updates liefern. Wichtig: Die bloße Plugin-Aktivierung reicht nicht – Produktdaten müssen gepflegt, Templates müssen geprüft und der E-Mail-Versand muss konfiguriert werden. Besonders bei Shops mit Herstellergarantien ist manuelle Nacharbeit pro Produkt erforderlich.

Magento 2

Für Magento 2 sind Custom Attribute im Produkt-Datenmodell, Theme-Anpassungen in den Produktdetailseiten-Templates und eine Logik zur dynamischen Label-Ausgabe erforderlich. Bei ERP-Anbindung können Garantiedaten automatisch synchronisiert werden – das spart bei großen Sortimenten erheblich Zeit. Wir entwickeln diese Lösung als individuelles Magento 2 Modul.

Shopware

Shopware hat angekündigt, die Label-Integration nativ im Storefront umzusetzen. Shop-Betreiber benötigen zusätzlich Custom Fields für Garantiedaten und eine Anpassung der Produktdarstellung.

Shopify

Im Shopify App Store werden entsprechende Apps erscheinen. Da Shopify-Themes wenig Flexibilität bei Produktseiten bieten, ist eine sorgfältige Prüfung der korrekten Platzierung erforderlich.

Individuelle Shops

Bei individuell entwickelten Shops oder älteren CMS-Systemen ist eine maßgeschneiderte Entwicklung notwendig. Als Full-Service-Webagentur aus Nürnberg übernehmen wir die technische Umsetzung – systemunabhängig.

Was droht bei Verstößen?

  • Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände – die Abmahnwelle wird ähnlich der beim Kündigungsbutton 2022 erwartet
  • Bußgelder bei grenzüberschreitenden Verstößen die mehrere EU-Mitgliedstaaten betreffen
  • Unterlassungsansprüche – besonders kritisch: Lagerware ohne korrekte Kennzeichnung kann ab dem Stichtag nicht mehr verkauft werden

Checkliste: Was muss Ihr Shop bis zum 27. September 2026 umsetzen?

  • Gewährleistungs-Label (Harmonisierte Mitteilung) auf allen Produktseiten integriert?
  • Label farbig dargestellt (nicht Schwarz-Weiß) im Online-Shop?
  • Schriftart Inter verwendet?
  • Farben exakt nach Vorgabe (HEX #003399, #FFED00)?
  • Label gut sichtbar – nicht im Footer versteckt?
  • Label auf Mobilgeräten korrekt dargestellt?
  • Sortiment geprüft: Welche Produkte haben Herstellergarantie über 2 Jahre?
  • Für diese Produkte: GARAN-Label mit Marke, Modell, Garantiedauer, QR-Code?
  • Digitale Garantieseite pro Produkt mit QR-Code-Verlinkung eingerichtet?
  • Labels in Bestellbestätigungs-E-Mails integriert?
  • Produktdaten im Shop aktualisiert (Garantiedauer als Attribut gepflegt)?
  • AGB und Rechtstexte auf neue Anforderungen geprüft?

Häufige Fragen zum EU-Gewährleistungs-Label

Gilt das Label auch für Gebrauchtwaren?

Ja. Das Label gilt grundsätzlich auch für Gebrauchtwaren. Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden – aber nur wenn dies ausdrücklich mit dem Käufer vereinbart wurde (z. B. über die AGB). Das Label selbst darf dabei nicht verändert werden.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie – kurz erklärt

Gewährleistung ist das gesetzliche Recht des Käufers – gilt immer, 2 Jahre, ob der Händler will oder nicht. Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers – gilt nur wenn sie ausdrücklich gewährt wird, in eigenem Umfang und auf eigene Bedingungen. Das Gewährleistungs-Label ist immer Pflicht. Das Garantie-Label nur wenn eine Herstellergarantie über 2 Jahre besteht.

Muss ich die Label-Grafiken selbst erstellen?

Ja. Die EU stellt keine fertigen, druckfähigen Dateien zum Download bereit. Die Labels müssen nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 technisch erzeugt werden – entweder durch Shop-Plugins oder durch individuelle Entwicklung. Die Vorlagen finden sich in Anhang I und II der Verordnung auf EUR-Lex.

Was ist wenn mein Shopsystem bis September 2026 kein Update liefert?

Dann sind Sie als Händler trotzdem verpflichtet. Sie müssen entweder selbst eine Lösung implementieren oder eine Agentur beauftragen. „Mein Shopsystem hat noch kein Update geliefert“ ist keine rechtliche Entschuldigung gegenüber Abmahnern.

Gilt die Pflicht auch für digitale Produkte?

Nein. Die Label-Pflicht betrifft ausdrücklich nur Waren – also physische Produkte. Reine Anbieter digitaler Inhalte oder Dienstleistungen sind nicht betroffen.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung?

Das EU-Gewährleistungs-Label ist keine optionale Aufgabe – es ist eine verbindliche Informationspflicht mit Abmahnpotenzial ab dem 27. September 2026. Die Umsetzung erfordert technische Anpassungen im Shop-Frontend, Produktdatenpflege und E-Mail-Integration. Als spezialisierte Webagentur aus Nürnberg mit Erfahrung in Magento 2, WooCommerce und individuellen Web-Projekten helfen wir Ihnen bei der rechtssicheren Integration – rechtzeitig vor dem Stichtag.

Wir übernehmen: Analyse Ihres Sortiments auf Garantiepflicht, technische Integration beider Labels in Ihr Shopsystem, Anpassung der Shop-Templates und E-Mail-Vorlagen, Einrichtung der QR-Code-Zielseiten sowie Hinweise zur Aktualisierung Ihrer Rechtstexte in Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt.

Der Stichtag 27. September 2026 rückt näher. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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